Das Gesetzt1 schreibt eine Mindestprofiltiefe2 der Reifen vor.
Die gesetzlich geforderte Mindestprofiltiefe beträgt:
Diese Mindestprofiltiefe ist der gesetzliche Grenzwert. Es empfiehlt sich die Reifen bereits deutlich vor diesem Wert zu wechseln. Zur eigenen Sicherheit im Straßenverkehr.
Die Messung
Die Messung erfolgt hier im Bereich des Hauptprofils. Das Hauptprofil ist der mittlere Bereich der Lauffläche und nimmt ungefähr ¾ der Breite der gesamten Lauffläche ein.
Reifenverschleißanzeige
Moderne Reifen haben eine Reifenverschleißanzeige. Dies sind Querbalken im Profil die die geforderte Mindestprofiltiefe anzeigt. Diese Reifenverschleißanzeige kann aber leicht beschädigt werden, und sollte höchstens als einfacher Anhaltspunkt gesehen werden.
Ein-Euro-Münze
Die Messung des Profils mit einer Ein-Euro-Münze ist relativ einfach. Einfach die Münze in das Profil stecken und nachsehen ob der Messingrand sichtbar ist. Wenn das Profil exakt mit dem Messingrand der Münze abschließt sind noch 3 mm Profiltiefe vorhanden.
Profiltiefenmesser
Am besten ist die Messung mit einem Profiltiefenmesser. Dieser misst die exakte Tiefe des Profils. Solche Profiltiefenmesser sind sowohl rein mechanisch als auch digital erhältlich.
- genauer gesagt die StVZO, in §36, insb. Abschnitt 2 ↩
- Diese gilt sowohl für Sommerreifen als auch für Winterreifen. Ausnahmen existieren für Fahrräder mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern. ↩